Profile in der Verfolgung: Ahmed Mohamed Abdulla

Ahmed war ein 22-jähriger Hochschulabsolvent, der gerade einen Job suchte, als er 2015 ohne Haftbefehl verhaftet wurde. Ahmed verschwand zwangsweise, wurde ohne Anwalt verhört, gefoltert und in einem unfairen Prozess verurteilt. Er war das Opfer vieler Menschenrechtsverletzungen, und sein Geständnis wurde im Fernsehen übertragen. Heute befindet er sich nach wie vor im Zentralgefängnis Jau, wo ihm die Behörden den Zugang zur medizinischen Versorgung verweigert haben.

Am 8. Mai 2015, als er mit seinen Freunden in der Nähe seines Hauses saß, trafen Polizeikräfte und bewaffnete Personen in Zivilkleidung in fünf Autos und Polizeijeeps ein, umzingelten den Ort, richteten ihre Waffen auf Ahmed und verhafteten ihn dann. Ahmed´s Haus war bereits zuvor mehrmals von zivilen und bewaffneten Kräften überfallen und durchsucht worden, und sie hatten versucht, ihn ohne Vorlage eines Haftbefehls festzunehmen. Ahmed´s Festnahme ohne Haftbefehl wurde mit einer Videokamera gefilmt. Nach der Verhaftung erhielt Ahmed´s Familie einen Anruf, in dem sie darüber informiert wurden, dass ihr Sohn bei der Kriminalpolizei (CID) war; der Anruf wurde daraufhin unterbrochen.

Nach seiner Verhaftung verschwand Ahmed einen ganzen Monat lang zwangsweise und wurde verschiedenen Foltermethoden unterworfen, um ein Geständnis für die gegen ihn erhobenen Anklagen zu erlangen. Am 7. Juni 2015 wurde Ahmed zum ersten Mal seit seinem Verschwinden gesehen, als der offizielle bahrainische Fernsehsender Fotos von ihm und anderen Angeklagten, die in den Fall des Mordes an dem jordanischen Beamten verwickelt waren, ausstrahlte. Sie übertrugen auch ihre Geständnisse. Nach dem Verhör wurde Ahmed in das Dry Dock Detention Center verlegt. Nachdem das Gericht das erste Urteil gegen ihn gefällt hatte, wurde er erneut gefoltert, während er vom Dry Dock Detention Center in das Jau-Gefängnis verlegt wurde, wo er heute noch einsitzt.

Während seines Aufenthalts bei der Kripo wurde Ahmed gefoltert und am ganzen Körper und im Gesicht geschlagen. Es wurden auch andere Foltermethoden angewandt, aber Ahmed erwähnte sie seiner Familie gegenüber nicht, aus Angst, ihre Gefühle zu verletzen. Ahmed´s Eltern sahen jedoch jedes Mal, wenn sie ihren Sohn im Gefängnis besuchten, Blutergüsse und Abdrücke am Körper und im Gesicht ihres Sohnes und nahmen daher an, dass er gefoltert wurde. Ahmed durfte seine Eltern erst Monate nach seiner Verhaftung sehen.

Ahmed hatte weder genügend Zeit noch Mittel, um sich auf seinen Prozess vorzubereiten. Darüber hinaus wurde Ahmed nicht innerhalb von 48 Stunden nach seiner Verhaftung unverzüglich einem Richter vorgeführt; sondern erst viele Monate nach seiner Verhaftung. Ahmed wurde der Zugang zu seinem Anwalt verweigert, der nicht an der Vernehmung teilnehmen durfte. Darüber hinaus war Ahmed nicht in der Lage, gegen ihn vorgelegte Beweise vorzulegen oder anzufechten.

Das Urteil des Obersten Sgtrafgerichts gegen Ahmed war wie folgt: 1) am 13. Oktober 2015 wegen des Besitzes einer Waffe und wurde zu 10 Jahren Gefängnis mit einer Geldstrafe von 500 Dinar verurteilt; 2) am 31. Dezember 2015 wegen der Tötung eines jordanischen Offiziers und wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und seiner Staatsbürgerschaft enthoben; 3) am 27. April 2016 für seine Beteiligung an einer Explosion in der Region Shakhurah und wurde zu lebenslanger Haft verurteilt; und 4) am 30. Mai 2016 für seine Beteiligung an den Saraya Al-Ashtar-Brigaden und wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. In einem fünften Fall verurteilte der Untere Strafgerichtshof Ahmed wegen illegaler Versammlung zu einer einjährigen Haftstrafe.

Am 29. März 2017 wurde Ahmed wegen seiner angeblichen Beteiligung an den Saraya-Al-Ashtar-Brigaden in der Berufung zu einer lebenslangen Haftstrafe von 15 Jahren reduziert. Ahmed´s Berufungen vom 14. April 2016 wegen seines angeblichen Waffenbesitzes, vom 23. November 2016 wegen seiner angeblichen Beteiligung an der Explosion in der Region Shakhurah und vom 12. Mai 2019 wegen seiner angeblichen Tötung eines jordanischen Offiziers wurden jedoch alle aufrechterhalten. Im April 2019 wurde Ahmed durch eine königliche Begnadigung wieder in seine Staatsbürgerschaft aufgenommen.

Einige Zeit nach seiner Verlegung in das Jau-Gefängnis entwickelte Ahmed eine Pilzallergie, für die ihm eine medizinische Behandlung verweigert wurde. Sein Zustand verschlechterte sich und erreichte ein fortgeschrittenes Stadium, bis sie sich auf seinen ganzen Körper ausbreitete; erst dann wurde er in das Krankenhaus verlegt, wo ihm eine Creme verschrieben wurde, um die Schwere der Symptome zu mindern. Kurz vor seiner Verhaftung entwickelten sich Drüsen auf Ahmed´s Brust; er leidet weiterhin darunter und muss dringend behandelt werden. Die Behörden des Jau-Gefängnisses verweigerten Ahmed fünf Jahre lang weiterhin die Behandlung, trotz mehrfacher Bitten um medizinische Termine. Ahmed´s Familie hat berichtet, dass sie besorgt und ängstlich sind, dass diese Drüsen auf seiner Brust wegen der Weigerung der Verwaltung, Ahmed angemessen zu behandeln, zu Krebs geworden sein könnten. Nach einer Untersuchung im Krankenhaus beantragte der Arzt eine Operation zur Entfernung der Drüsen, aber die Gefängnisverwaltung weigert sich, Ahmed oder seine Familie über das Datum des Termins und den Zeitpunkt seiner Verlegung ins Krankenhaus zu informieren. Ahmed´s Familie reichte beim Ombudsmann des Innenministeriums (MoI) und bei der Nationalen Institution für Menschenrechte (NIHR) Beschwerden ein, in denen es um das Fehlen von Gefängnisbesuchen und die fehlende Unterbringung von Ahmed im Krankenhaus geht. Die Reaktionen beider Mechanismen waren nicht wirksam, um ihm eine Behandlung zu ermöglichen.

Ahmed´s Behandlung stellt eine Verletzung der internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Bahrain´s nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT) und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) dar, Konventionen, die Bahrain unterzeichnet hat. Ahmed hatte nicht das Recht, während seines Verhörs mit seinem Anwalt zu kommunizieren, seine Festnahme war ohne Haftbefehl, er wurde gefoltert und seinem Verschwinden unterworfen, und er wurde nicht unverzüglich einer Justizbehörde vorgeführt. Darüber hinaus war Ahmed´s Verurteilung angesichts der erzwungenen Geständnisse anderer das Ergebnis eines unfairen Prozesses. Aus den oben genannten Gründen verstoßen Ahmed´s Verhaftung, sein Verhör und sein Prozess gegen die Artikel 7, 9, 10, 14 und 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Die Verweigerung der notwendigen medizinischen Versorgung verstößt gegen Artikel 12 des ICESCR, der das Recht auf Gesundheit vorsieht, und die Folter, der Ahmed vom Tag seiner Verhaftung bis zu seiner Ankunft im Gefängnis von Jau unterworfen war, stellt eine erhebliche Verletzung der CAT dar.

Americans for Democracy & Human Rights in Bahrain (ADHRB) fordert die Regierung von Bahrain auf, Ahmed freizulassen. Falls Anklage gegen ihn erhoben werden kann, fordert die ADHRB eine Wiederaufnahme des Verfahrens in Übereinstimmung mit den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Die ADHRB fordert die Regierung von Bahrain auf, Ahmed´s Vorwürfe der Folter zu untersuchen, um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Darüber hinaus drängt das ADHRB die Behörden, Ahmed eine angemessene medizinische Behandlung für seine sich verschlechternden Bedingungen zu gewähren.

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