Kuwait, die Bidoon- und Regierungskritiker: Wie die kuwaitische Behörde weiterhin Folter praktiziert, um Minderheiten und Oppositionsstimmen zu unterdrücken

Staatenlose Personen, Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker sind innerhalb des Landes Kuwait routinemäßig Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt. Und dies, obwohl Kuwait dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter (CAT) beigetreten ist, das ein Verbot solcher Handlungen vorsieht und von den Vertragsstaaten strikt verlangt, wirksame gesetzgeberische, administrative, gerichtliche oder andere Maßnahmen zur Verhinderung von Folterhandlungen in jedem Gebiet unter seiner Gerichtsbarkeit durchzuführen. Dieses Verbot gilt zu jeder Zeit, auch in Friedenszeiten, in Kriegszeiten, im Ausnahmezustand und bei politischer Instabilität. Es gibt keine Rechtfertigung für Folter in einem Staatsgebiet, selbst wenn sie auf Anordnung eines vorgesetzten Offiziers oder einer öffentlichen Behörde erfolgt.

Die Behandlung der Biddon-Gemeinde in Kuwait verstößt routinemäßig gegen die CAT, insbesondere im Hinblick auf ihre fehlende Staatsangehörigkeit. Tatsächlich ist der Status der Staatenlosigkeit gleichbedeutend damit, ein Bürger zweiter Klasse im Land zu sein. Viele alltägliche Handlungen sind für einen Staatenlosen im Vergleich zu einem Vollbürger erniedrigend und anstrengender zu begehen. Indem Kuwait den Bidoon die Staatsbürgerschaft verweigert, zwingen sie sie auf diese Weise, in der Gesellschaft als Untermenschen behandelt zu werden. Dies läuft auf eine Form von grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung hinaus. Diese Behandlung kann auch als Diskriminierung aufgrund des Nationalitätenstatus angesehen werden, was ebenfalls im Widerspruch zur CAT steht. Dies ist schon allein darauf zurückzuführen, dass Bidoon aufgrund ihrer (fehlenden) Nationalität diskriminierend behandelt werden.

Die Bidoon-Gemeinschaft ist eine Minderheit von Staatenlosen, die aus 180.000 Einwohnern innerhalb des Landes besteht. Diese Bevölkerungsgruppe wird von der kuwaitischen Regierung in einer Weise, die im Widerspruch zur CAT steht, besonders ins Visier genommen. Neben den Bidoon werden Menschenrechtsverteidiger und diejenigen, die sich für Gleichbehandlung einsetzen, oft verhaftet und dann Einschüchterungen oder körperlicher Misshandlung ausgesetzt, ohne dass sie Zugang zu Rechtsmitteln gegen diese Aktionen oder ein wirksames Strafsystem für die Täter haben. Die Bidoon sehen sich seit 2011 mit sich ständig verschlechternden Bedingungen in Kuwait konfrontiert.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen können von den kuwaitischen Behörden als Mittel genutzt werden, um BiddonIndividuen zu entmenschlichen und sie in eine Lage zu versetzen, die ihrer Würde als Person widerspricht. Noch 2019 verhafteten die kuwaitischen Sicherheitskräfte willkürlich 15 Biddon-Männer bei einer Razzia gegen friedliche Demonstranten, die mehr Rechte für die staatenlose Gruppe gefordert hatten. Es gibt glaubwürdige Berichte über Folterungen gegen diejenigen, die friedlich protestieren oder im Namen der Bidoon-Gemeinschaft arbeiten. Dazu können Akte physischer Gewalt als Einschüchterungsmittel gehören, um ein Geständnis zu erzwingen. Diejenigen innerhalb der Bidoon-Gemeinschaft leiden unverhältnismäßig stark unter willkürlicher Verhaftung und Inhaftierung. Selbst wenn sie schließlich angeklagt werden, werden sie im Vergleich zu ihren kuwaitischen Kollegen über einen längeren Zeitraum festgehalten und müssen in der Regel unmenschliche und erniedrigende Behandlung erdulden.

Zu solchen Beispielen von Biddon-Aktivisten gehört Nawaf Al-Bader, der Sekretär des kuwaitischen Bidoon-Ausschusses, der seit 2004 wegen seiner Menschenrechtsaktivitäten ins Visier genommen wird. Er gehört zusammen mit Abdulhakim Al-Fadhli, Ahmed Al-Onan, Awad Al-Onan, Abdullah Al-Fadhli, Mutaib Al-Onan, Mohammed Khudair Al-Anzi, Yousif Al-Osmi, Hamid Jamil, Yousif Al-Bashig, Jarallah Al-Fadhli und Ahmed Shaya Al-Anzi zu den 15 Männern, die 2019 verhaftet wurden.

Aufzeichnungen über Al-Bader, der Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt war, reichen bis in den Oktober 2012 zurück, wo er ohne triftigen Grund für seine Festnahme über 100 Tage lang verhaftet, gefoltert und festgehalten wurde. Er wurde geschlagen, die Augen verbunden und stundenlang in einer schmerzhaften Stressposition gehalten. Abdulhakim und sein Bruder Abdulnasser wurden 2014 erneut verhaftet, weil sie für die Rechte der Bidoon demonstriert hatten. Sie wurden verhört, ohne dass ein Anwalt anwesend war. Abdulhakim entschied sich für einen Hungerstreik, um sich gegen die Verlängerung seiner unrechtmäßigen Haft zu wehren, die schließlich zu seiner Freilassung führte. Später bestätigten die beiden Brüder vor Gericht, dass sie gefoltert wurden. Diese Vorwürfe wurden jedoch seither ignoriert. Später im selben Jahr wurde Abdulhakim verhaftet und erneut für einen weiteren Monat inhaftiert. Während seiner Inhaftierung wurde er erneut misshandelt und körperlich angegriffen, was wiederum zu einem Hungerstreik führte, um gegen seine unmenschliche Behandlung zu protestieren. Im September 2014 wurde er zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, nachdem er beschuldigt worden war, angeblich einen Polizeibeamten angegriffen zu haben. Dies geschah trotz medizinischer Aufzeichnungen, aus denen hervorging, dass er von einem Polizeibeamten geschlagen worden war, der die Anklage gegen ihn erhoben hatte.

Offiziell kriminalisiert die kuwaitische Verfassung zusammen mit anderen Rechtsinstrumenten in der Tat Folter. Doch das Land versäumt es, solche Verbote wirksam umzusetzen, und selbst wenn Foltervorwürfe auftauchen, werden sie oft nicht vollständig untersucht und die Täter nicht angemessen bestraft. Dies fördert eine Kultur der Straflosigkeit innerhalb der kuwaitischen Strafverfolgung. Dies ist auch ein klarer Verstoß gegen die Artikel 12 und 13 des UNCAT, die rasche und unparteiische Ermittlungen gewährleisten, „wo immer es einen vernünftigen Grund zu der Annahme gibt, dass eine Folterhandlung begangen wurde“. Darüber hinaus wurden alle Versuche, eine Entschädigung für ihre Misshandlung oder Folter zu fordern, was nach Artikel 14 vorgeschrieben ist, von den kuwaitischen Behörden ignoriert.

Trotz der Ratifizierung der CAT hat Kuwait nicht die wesentlichen Schritte unternommen, die erforderlich sind, um die systemischen Probleme im Zusammenhang mit Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung seiner inhaftierten Bürger anzugehen. Obwohl es innerstaatliche Gesetze gibt, die Folter im Land verbieten, sind Fälle von Folter, Grausamkeit und Misshandlung von Gefangenen, insbesondere in Bezug auf die Bidoon, nach wie vor extrem häufig anzutreffen. Auch wenn es nicht in allen Fällen um direkte physische Gewalt geht, sind die Bedingungen, unter denen viele Dissidenten oder Demonstranten festgehalten werden, unmenschlich und skrupellos. Während die Regierung weiterhin hart gegen die staatenlose Gemeinschaft der Bidoon und gegen diejenigen vorgeht, die sich gegen die Regierung und ihre Ungerechtigkeiten aussprechen, fordert die ADHRB die kuwaitische Regierung auf, die Misshandlung ihrer eigenen Bürger einzustellen.

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