Profile in der Verfolgung: Salman Ali Saleh

Salman Ali Saleh war 24 Jahre alt, als die bahrainischen Behörden ihn im November 2015 verhafteten. Salman wurde gefoltert, nachdem er wegen angeblichen Besitzes von Sprengstoff und Zusammenarbeit mit einer Terrorzelle festgenommen worden war. Er wurde auch beschuldigt, mit gesuchten Personen im Ausland zusammengearbeitet zu haben, obwohl sein Reisepass vier Jahre vor seiner Verhaftung abgelaufen war. Salman verbüßt derzeit eine Strafe von 25 Jahren im Jau Central Gefängnis.

Am 15. Mai 2018 sprach das Vierte Hohe Strafgericht Bahrains Salman in einem Massenprozess mit 138 Angeklagten, die beschuldigt wurden, sich einer Terrorzelle namens „Zulfiqar-Brigaden“ angeschlossen zu haben, für schuldig. Das Gericht verurteilte 115 Angeklagte, darunter Salman, wegen terroristischer Anschuldigungen. Am 9. Juni 2020 veröffentlichte die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierung (WGAD) eine Stellungnahme für die sofortige Freilassung von Salman und 19 weiteren bahrainischen Bürgern, die die ADHRB in ihrer Beschwerde bei der UNO vertrat.

Salman wurde am 5. November 2015 verhaftet, als er sich vor einem Mobiltelefonladen in Sitra aufhielt. Bereitschaftspolizei, Polizeikräfte und Beamte der Kriminalpolizei (CID) umstellten den Laden und schlugen Salman öffentlich zusammen. Vor der Verhaftung Salman´s führte die Polizei mehrere Razzien in seinem Haus durch und ignorierte dabei die Einwände von Salman´s Familie. Die Polizeibeamten behaupteten zwar, sie hätten den Befehl zur Durchführung der Razzia erhalten, konnten jedoch keinen Durchsuchungs- und Haftbefehl vorlegen.

Die Polizeikräfte nahmen Salman ins Visier, weil sie ihn verdächtigten, Märsche und Proteste gefilmt zu haben. Während der Razzia beschlagnahmten sie sein Mobiltelefon und seine Flash-Speicherkarte. Die Kripo behauptete auch, Salman habe sie zu einem Ort geführt, wo sie einen Karton mit Waffen und Kugeln fanden.

Nach der Verhaftung unterwarfen die bahrainischen Streitkräfte Salman 26 Tage lang einem gewaltsamen Verschwindenlassen. Nach der Verhaftung brachte ihn die Polizei zum CID und überführte ihn drei Stunden später ins Jau-Gefängnis.  Am 28. November 2015 wurde Salman in das Dry Dock Detention Center verlegt, wo er drei Tage in Einzelhaft verbrachte. Am 1. Dezember erlaubten die Beamten Salman zum ersten Mal seit seiner Verhaftung, mit seiner Familie Kontakt aufzunehmen. Am 25. Juni 2018 wurde Salman vom Dry Dock Detention Center in das Jau-Gefängnis verlegt, wo er gegenwärtig seine Strafe verbüßt.

Salman wurde beim CID und in der Ermittlungseinrichtung in Gebäude 15 des Jau-Gefängnisses gefoltert, wo er zu einem falschen Geständnis gezwungen wurde. Beamte in Zivilkleidung führten die Folter durch, verbanden Salman die Augen und schlugen ihn am ganzen Körper, auch auf die Brust. Sie benutzten elektrische Werkzeuge, um ihn körperlich zu misshandeln, und erniedrigten ihn wegen seines schiitischen Glaubens.

Infolge der extremen Folter, die er erdulden musste, erlitt Salman schwere körperliche Verletzungen. Nachdem er während des Verhörs Schläge auf die Brust erhalten hatte, wurden bei Salman Herz-Kreislauf-Probleme und Hepatitis B diagnostiziert. Salman klagte zwar über stechende Ohrenschmerzen, doch wurde ihm eine medizinische Behandlung verweigert.

Am 15. Mai 2018 wurde Salman wegen des Vorwurfs des illegalen Besitzes von Schusswaffen zu terroristischen Zwecken zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt. Da Salman seinen Anwalt nur während der Anhörungen im Gerichtssaal traf, war er nicht in der Lage, seine Verteidigung angemessen vorzubereiten. Die bahrainischen Behörden hinderten ihn auch daran, gegen ihn vorgelegte Beweise vor einem Richter anzufechten. Im Juni 2018 und Juli 2019 bestätigte das Kassationsgericht Salman´s ursprüngliches Urteil und Strafmaß. Zwar wurde Salman´s Staatsangehörigkeit im April 2019 per königlichem Erlass wiederhergestellt, doch bleibt er weiterhin im Jau-Gefängnis inhaftiert.

Die Anwendung von Folter während des Verhörs von Salman verstößt sowohl gegen bahrainisches Recht als auch gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen Bahrains im Rahmen der Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT). Salman´s willkürliche Inhaftierung und der unfaire Prozess verstießen auch gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), dem Bahrain 2006 beigetreten ist.

Salman war auch unfairen Prozesspraktiken und Verstößen gegen ein ordnungsgemäßes Verfahren ausgesetzt, da ihm ein angemessener Rechtsbeistand verwehrt wurde. Das Gericht wies auch Salman´s Behauptungen zurück, dass die gegen ihn vorgelegten Beweise gefälscht seien.

  • Am 19. Juli 2018 reichte die ADHRB bei den Sonderverfahrensbüros des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UNO) eine Beschwerde bezüglich des Zulfiqar-Massenverfahrens ein.
  • Die ADHRB vertrat Salman und 15 andere Angeklagte vor den Vereinten Nationen und lieferte Schlüsselbeweise für die systematischen Missbräuche, denen sie ausgesetzt waren.
  • Im Jahr 2020 veröffentlichte die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierung (WGAD) eine Stellungnahme zu den Zulfiqar-Fällen und forderte die sofortige Freilassung von 20 Gefangenen, darunter Salman.
  • Die ADHRB unterstützt die Empfehlungen der WGAD voll und ganz und fordert die Regierung von Bahrain nachdrücklich auf, Salman und die 19 anderen Gefangenen bedingungslos freizulassen und sicherzustellen, dass sie eine angemessene medizinische Versorgung erhalten. Die ADHRB fordert Bahrain zudem auf, sich an internationale Standards für faire Gerichtsverfahren und die Untersuchung von Foltervorwürfen zu halten.
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