Gefangene in der Verfolgung: Sadeq Majeed Thamer und Jaafar Mohamed Sultan

Sadeq Majeed Thamer und Jaafar Mohamed Sultan sind beides bahrainische Staatsangehörige, die kürzlich in Saudi Arabien zum Tode verurteilt wurden. Sadeq war zu diesem Zeitpunkt 26 Jahre alt und hat bei der Thamer Handelsgesellschaft gearbeitet, während Jaafar zum besagten Zeitpunkt 23 Jahre alt war und an  mehreren religiösen und sozialen Aktivitäten teilgenommen hat. Nachdem man die beiden des Besitzes und Transports von explosivem Material beschuldigt hatte, wurden sie ohne Vorliegen eines Haftbefehls festgenommen und anschließend Opfer gewaltsamen Verschwindenlassens für mehr als 115 Tage, in welchen sie brutalster körperlicher und psychischer Folter ausgesetzt waren. Da das saudische Appellationsgericht die Todesurteile nochmals bestätigt hat, warten beide nun auf die Entscheidung des obersten Gerichtshofs. Sollte Dieses das Todesurteil ebenfalls bestätigen, läuft die unmittelbare Gefahr, dass Sadeq Majeed Thamer und Jaafar Mohamed Sultan jeden Moment hingerichtet werden könnten.

Am 8. Mai 2015 wurden Sadeq Majeed Thamer und Jaafar Mohamed Sultan festgenommen und ihre Autos in Besitz genommen. Die Festnahme erfolgte ohne einen Haftbefehl oder einen triftigen Grund.

Zu Beginn wurden sie während der Fahrt im Bus relativ normal behandelt, jedoch änderte sich dies schlagartig, als einer der Polizisten einen Anruf bekam, aus dem Bus ausstieg und beim Wiedereinstiegen Sadeq Majeed Thamer und Jaafar Mohamed Sultan beleidigte und ihnen mit Vergeltung drohte.

Noch am selben Tag, ungefähr gegen 18:30 Uhr, wurden die Häuser von Jaafar und Sadeq von einigen Individuen in ziviler Kleidung gestürmt, die der Uniform von Beamten des bahrainischen Kriminalkommissariats ähnlich sah.

Sie durchsuchten die Häuser der beiden ohne einen Haftbefehl. Die Eltern von Sadeq Majeed Thamer und Jaafar Mohamed Sultan wurden zudem nicht über die Festnahme und den Verleib der beiden in Kenntnis gesetzt. Sadeq und Jaafar wurden zur allgemeinen Untersuchungshaftanstalt nach Dammam in Saudi Arabien gebracht, wo man sie für ungefähr vier Monate in Einzelhaft sperrte. Nach 115 Tagen des gewaltsamen Verschwindenlassens, wurde ihnen erlaubt ihre Eltern anzurufen, nachdem ihre Familien sich an verschiedenste bahrainische und saudische Regierungsinstanzen gewandt haben. Dennoch durften sie trotzdem nicht mit ihren Kindern über die hiesigen Haftbedingungen und den Ablauf des Verhörs reden. Während des ersten Besuchs mit ihren Familien am 13. Oktober 2015, informierten Sadeq und Jaafar ihre Eltern darüber, dass sie psychologischer und körperlicher Folter ausgesetzt wurden, mit dem Ziel die beiden dazu zu zwingen, ein Geständnis abzulegen. Aufgrund der Anwesenheit der beiden Mütter, gaben sie jedoch keine genauen Details über die Folterung an. Im Gericht erzählte Jaafar dem Anwalt jedoch, dass man ihn gefoltert hatte und ihm angedroht wurde, seine Familienmitglieder ebenfalls zu foltern und unter Druck zu setzen.

Jaafar wurde aufgrund der Folter, der er in der Haft ausgesetzt war, für zehn Tage in ein Krankenhaus eingeliefert. Ebenso erzählte Sadeq seinen Eltern, dass er ins Gesicht geschlagen worden war und man ihm damit gedroht hätte, ihn nochmals in Isolationshaft zu stecken, sollte er die Anklageschrift gegen ihn nicht unterzeichnen.

Am 31. Mai 2016 hatte das höchste bahrainische Strafgericht Sadeq und Jaafar bereits zuvor in Bahrain zu lebenslanger Haft und einer Geldbuße von 200.000 bahrainischen Dinar, aufgrund des selben Vorwurfs, für welchen sie ebenfalls in Saudi Arabien schuldig gesprochen worden waren, verurteilt. Die Anklagepunkte umfassten die „Gründung und Eintritt in einer terroristischen Vereinigung, Besitz, Erwerb und Herstellung von explosiven Stoffen (Dar Kulaib) sowie die Ausbildung bei der Benutzung von Waffen und explosiven Materialien“.

In Saudi Arabien wurden Sadeq und Jaafar von der hiesigen Staatsanwaltschaft unter den Anklagepunkten des Beitritts in eine terroristische Vereinigung, Schmuggels von explosiven Materialien und der Irreführung der saudischen Untersuchungsbehörden verurteilt. Folglich wurden beide vom saudischen Strafgericht am 07. Oktober 2021 zum Tode verurteilt.

Am 11. Januar 2022 bestätigte ein Appellationsgericht die beiden Todesurteile, sodass Sadeq und Jaafar nur noch die Möglichkeit hatten, das Todesurteil vor dem saudischen Obergerichtshof innerhalb von einem Monat anzufechten.

Während des Verhörs war es dem Anwalt aufgrund der hohen Kosten nicht erlaubt sich mit den beiden Beschuldigten zu treffen. Sadeq und Jaafar wurde weder genug Zeit gegeben, um sich adäquat auf den Gerichtsprozess vorzubereiten, noch um Beweise vorzuzeigen, die sie hätten entlasten können.

Das Vorgehen der saudischen Behörden, von der Festnahme von Sadeq und Jaafar ohne einen Haftbefehl, bis hin zu ihrer Folterung, um Geständnisse aus ihnen heraus zu erpressen und die Verurteilung der beiden unter Anklagepunkten, unter denen sie bereits in Bahrain verurteilt wurden, stellt eine eklatante Verletzung internationaler Menschenrechtsstandards dar, beispielsweise ein ordentliches und faires Gerichtsverfahren, welche im UN Zivilpakt und der Antifolter Konvention verankert sind.

Folglich ruft ADHRB die saudischen Behörden dazu auf, die Todesurteile zu widerrufen, um die Rückkehr von Sadeq und Jaafar zu ermöglichen.

Ebenfalls drängt ADHRB die saudischen Behörden dazu, die Foltervorwürfe zu untersuchen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

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