Profil zur Strafverfolgung: Jasim Mohamed Ebrahim

Der 28-jährige Jasim Mohamed Ebrahim wurde im November 2015 von den bahrainischen Behörden wegen terroristischer Anschuldigungen wegen des Beitritts zu einer terroristischen Gruppe namens „Zulfiqar-Brigaden“ verhaftet und zu lebenslanger Haft verurteilt. Nachdem er in einem Massenprozess angeklagt worden war, wurde ihm seine Staatsbürgerschaft entzogen.

Nach seiner willkürlichen Inhaftierung verbüßt er eine lebenslange Haftstrafe im Dry Dock Detention Center in Bahrain. Am 9. Juni 2020 veröffentlichte die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierung (Working Group  on Arbitrary Detention – WGAD) eine Stellungnahme für die sofortige Freilassung von Jasim und 19 weiteren bahrainischen Bürgern, die im Massenprozess wegen der gleichen Anklage wegen ihrer angeblichen Beteiligung an den Zulfiqar-Brigaden verurteilt worden waren.

Jasim wurde am 3. November 2015 um Mitternacht von Aufruhrtruppen, Polizisten und CID-Beamten in Zivilkleidung verhaftet. Die Polizeibehörden umstellten das Haus, und eine große Zahl von Beamten drang ohne Durchsuchungsbefehl in das Haus von Jasim´s Familie ein. Es wurde kein Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl für Jasim´s Habseligkeiten vorgelegt, und man verweigerte ihm jegliche Informationen aus dem Grund seiner Verhaftung. Bei dieser Razzia beschlagnahmten die Behörden zwei Mobiltelefone und einen Laptop.

Im Anschluss an die Verhaftung unterwarf die bahrainische Polizei Jasim einem 24-tägigen Zwangsverschwinden in der Kriminalpolizei (CID). Am 5. November 2015 erlaubten die Beamten Jasim, seinen Vater für einige Sekunden anzurufen, um ihn über seinen Aufenthaltsort zu informieren. Nach diesem Anruf war Jasim mehr als zwanzig Tage lang daran gehindert, mit seiner Familie Kontakt aufzunehmen. Das Verhör endete am 27. November 2015, woraufhin Jasim vom CID in das Dry Dock Detention Center überstellt wurde.

Während der gesamten Zeit seines Verhörs vom 3. November bis zum 27. November 2015 wurde Jasim von CID-Offizieren gefoltert, die ihn zur Unterzeichnung eines vorbereiteten Geständnisses zwangen. Die CID-Offiziere setzten Jasim einer Vielzahl schwerer und unmenschlicher Foltermethoden aus: Schläge auf den Kopf, Kaltwassergießen und Elektroschock. Sie beleidigten Jasim mit sektiererischen Beleidigungen und drohten ihm mit Vergewaltigung. Jasim wurde schließlich gezwungen, ein falsches Geständnis abzulegen, in dem er zugab, eine illegale Waffe besessen zu haben – ein Verbrechen, das er nicht begangen hatte.

Jasim´s geistige und körperliche Gesundheit verschlechterte sich akut, nachdem er in der Kripo gefoltert worden war. Er erlitt Verletzungen an seinem Knie und entwickelte starke Rückenschmerzen. Er musste für drei Tage ins Krankenhaus von Qala verlegt werden, um medizinisch behandelt zu werden. Am 19. April 2018 wurde Jasim im Salmaniya Medical Complex einer Rückenoperation unterzogen.

Am 15. Mai 2018 sprach Bahrain´s Vierter Oberster Strafgerichtshof Jasim´s Urteil in einem Massenprozess, an dem 138 Personen beteiligt waren, für schuldig. Jasim wurde zusammen mit 115 Angeklagten wegen terroristischer Anschuldigungen für schuldig befunden und ihnen wurde die bahrainische Staatsbürgerschaft entzogen. Jasim wurde zunächst nur des illegalen Schusswaffenbesitzes angeklagt; daher schockierte ihn die Tatsache, dass er für schuldig erklärt wurde, ein Bündnis mit der „Zulfiqar-Gruppe“ eingegangen zu sein, völlig. Jasim war unfairen Prozesspraktiken und Verstößen gegen ein ordnungsgemäßes Verfahren wie der Verweigerung eines Rechtsbeistands ausgesetzt, was zu einer unzureichenden Vorbereitung seiner Verteidigung führte. Im Juni 2018 und Juli 2019 bestätigte das Kassationsgericht Jasim´s ursprüngliches Urteil und seine Verurteilung.

Jasim´s Staatsbürgerschaft wurde im April 2019 durch königlichen Erlass wiederhergestellt, er bleibt jedoch weiterhin in Haft und verbüßt seine lebenslange Strafe.

Es wurden mehrere Beschwerden über Jasim´s unmenschliche Behandlung in der Haft eingereicht. Der Ombudsmann des Innenministeriums erhielt am 2. März 2016 eine Beschwerde, und auch beim Nationalen Institut für Menschenrechte ging im Mai 2016 eine Beschwerde ein. Beide Regierungsstellen versäumten es jedoch, diese Beschwerden zu prüfen und zu untersuchen.

Der Einsatz von Folter während Jasim´s Verhör verstößt sowohl gegen bahrainisches Recht als auch gegen die Verpflichtungen Bahrain´s aus dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT) nach internationalem Recht. Jasim´s willkürliche Inhaftierung und sein unfaires Gerichtsverfahren verstießen auch gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), dem Bahrain 2006 beigetreten ist.

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